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Darlehen innerhalb der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notsituation befinden und Sozialhilfe beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.


Wenn Sie Sozialhilfe erhalten und in finanzieller Not sind, können Sie ein Darlehen vom Sozialamt erhalten.

Ihr Darlehen dient dazu, erforderliche und damit nicht aufschiebbare Ausgaben zu finanzieren, die eigentlich durch Ansparen aus dem Regelbedarf zu decken wären, im konkreten Einzelfall aber nicht aus diesem gedeckt werden können. Zum Beispiel der Kauf von neuen Möbeln, wenn die alten nicht mehr zu gebrauchen sind, oder einer neuen Waschmaschine, wenn die alte Waschmaschine kaputt ist. Auch können Schulden für Strom oder Gas für ein Darlehen in Frage kommen, wenn mit dem Strom- oder Gasanbieter keine Ratenzahlung vereinbart werden kann.

Auch der Übergang in die Rente kann zu einer finanziellen Notsituation führen. Dies ist dann der Fall, wenn die erste Rente am Monatsende ausgezahlt wird (nachschüssige Zahlung) und Sie bisher Ihre Sozialhilfe am Monatsanfang ausgezahlt bekommen haben (vorschüssige Zahlung).

Um den Zeitraum zwischen Ihrer letzten Sozialhilfezahlung und ersten Rentenzahlung zu überbrücken, kann daher ein Darlehen gewährt werden.

Konsumschulden zum Beispiel aufgrund übermäßigem Shoppings sind nicht vom Regelbedarf gedeckt. Daher kann hierfür kein Darlehen gewährt werden.

Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Das Sozialamt zieht Ihnen das Geld für die Rückzahlung von Ihrem monatlichen Regelsatz ab. Das Sozialamt kann dabei maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 monatlich einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.

Wenn Sie zum Beispiel die Regelbedarfsstufe 1 erhalten, bekommen Sie monatlich 563,00 EUR (Stand 2024). Dementsprechend kann das Sozialamt bis zu 28,15 EUR pro Monat von Ihrer Zahlung einbehalten.

Kurztext

  • Darlehen bei Bezug von Sozialhilfe Bewilligung
  • Notsituation muss vorliegen
  • Das Darlehen dient dazu, erforderliche und nicht aufschiebbare Ausgaben zu finanzieren, welche eigentlich durch Ansparen aus dem Regelbedarf zu decken wären
  • Geld kann nicht auf andere Weise beschafft werden
  • Geld wird vom Sozialamt zurückgefordert und muss zurückgezahlt werden
  • Zuständig: Regionales Sozialamt

 

Ihr örtliches Sozialamt.

 

  • Sie beantragen die Gewährung eines Darlehens bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt.
  • Das Sozialamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Nachricht über die Entscheidung des Sozialamts.
  • Wenn Sie das Darlehen bekommen, wird Ihnen das Geld auf Ihr Konto überwiesen.
  • Das Sozialamt fordert das Darlehen zurück und behält Raten von Ihrem monatlichen Regelsatz ein.

Voraussetzungen

  • Sie müssen sich in einer finanziellen Notsituation befinden.
  • Sie beziehen eine Sozialleistung.
  • Sie können das Geld nicht auf andere Weise beschaffen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Nachweis der Notsituation
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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